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AUS- UND WEITERBILDUNG

Sachkundeprüfungen

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Freiverkäufliche Arzneimittel

Grundsätzlich dürfen Arzneimittel im Einzelhandel nur in Apotheken in den Verkehr gebracht werden. Diese sind in der Regel an den  Aufdrucken "apothekenpflichtig" oder "verschreibungspflichtig" erkennbar. Außerhalb von Apotheken dürfen nur sogenannte "freiverkäufliche Arzneimittel" vertrieben werden. Das Spektrum der freiverkäuflichen Arzneimittel reicht von Kamillentee über Baldriantinktur bis hin zu Hundehalsbändern gegen Flohbefall. Für den Verkauf von freiverkäuflichen Arzneimitteln bedarf es der Sachkenntnis des Unternehmers oder einer von ihm mit der Leitung des Unternehmens oder mit dem Verkauf beauftragten Person.   mehr

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Berufskraftfahrer

Fahrer, die gewerblichen Personenverkehr durchführen und nach dem 10. September 2008 den Führerschein erwerben, müssen eine Qualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz nachweisen. Berufskraftfahrer im Güterverkehr müssen diese Qualifizierung ab dem 10. September 2009 nachweisen. Betroffen davon sind Fahrerinnen und Fahrer von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen im Güterverkehr, sowie von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Personenverkehr. Dies gilt für den gewerblichen Straßengüter- und Straßenpersonenverkehr ebenso wie für den Werkverkehr. mehr

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Bewachungsgewerbe

Die Ausübung eines Bewachungsgewerbes ist erlaubnispflichtig. Voraussetzung dafür ist u. a., dass die in einem Unternehmen tätigen Personen durch eine Bescheinigung einer Industrie- und Handelskammer nachweisen, dass sie über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnisse sowie deren praktischer Anwendung unterrichtet wurden und mit ihnen vertraut sind. Für bestimmte Tätigkeiten ist das Ablegen einer Sachkundeprüfung erforderlich. mehr

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Gefahrgut

Unternehmen, die mit gefährlichen Gütern umgehen, müssen unter bestimmten Voraussetzungen einen Gefahrgutbeauftragten bestellen, der einer besonderen Qualifikation bedarf. Eine besondere Qualifikation müssen auch alle Fahrzeugführer, die gefährliche Güter befördern, nachweisen. Die IHK organisiert als hoheitliche Aufgabe die Gefahrgutbeauftragten- sowie die Gefahrgutfahrerschulung und nimmt die entsprechenden Prüfungen ab.  mehr

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Gaststättenunterrichtung

Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz.  Neben einigen anderen Voraussetzungen benötigt der zukünftige Betreiber die Bescheinigung einer Industrie- und Handelskammer mit dem Nachweis, dass er oder sein Stellvertreter über die Grundzüge der für den im Aussicht genommenen Betrieb notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse unterrichtet worden ist und mit ihnen als vertraut gelten kann.  mehr

DOKUMENT-NR. 197

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