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AUS- UND WEITERBILDUNG

Gaststättenunterrichtung

Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis. § 2 Gaststättengesetz (geändert durch das Gesetz zur Umsetzung von Vorschlägen zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen) regelt u.a. wer keine Erlaubnis benötigt:

"Der Erlaubnis bedarf nicht, wer

  • alkoholfreie Getränke,
  • unentgeltliche Kostproben,
  • zubereitete Speisen oder
  • in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste

verabreicht."

Neben einigen anderen Voraussetzungen, wie z. B. einem Führungszeugnis und einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt  benötigt der zukünftige Betreiber gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 4 Gaststättengesetz eine Bescheinigung einer Industrie- und Handelskammer mit dem Nachweis, dass er oder sein Stellvertreter (§ 9) über die Grundzüge der für den im Aussicht genommenen Betrieb notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse unterrichtet worden ist und mit ihnen als vertraut gelten kann.

Die IHK Halle-Dessau führt diese Unterrichtung regelmäßig in Halle, Dessau, Sangerhausen und  Weißenfels durch. Die Unterrichtungsgebühr beträgt 50,00 €. Die Termine finden im Downloadbereich. Zur Anmeldung wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Regionalbereich der IHK Bildungszentrum Halle-Dessau GmbH.

Seite 1: Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 des Gaststättengesetzes

DOKUMENT-NR. 5591

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