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AUS- UND WEITERBILDUNG

Bewachungsgewerbe

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Aktuelle Informationen

Hier finden Sie aktuelle Informationen rund um das Bewachungsgewerbe.  mehr

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Abgrenzung: Unterrichtung oder Sachkundeprüfung?

Die Einführung der Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe führt zu Abgrenzungsproblemen. Die verschiedenen Tätigkeitsgebiete der Sicherheitsdienstleister müssen ausgelegt und Fallgestaltungen aus der Praxis daraufhin überprüft werden, ob sie unter den Anwendungsbereich der Sachkundeprüfung fallen. Im Folgenden finden Sie eine unverbindliche Zuordnung verschiedener Bewachungstätigkeiten auf Grundlage der Gesetzesbegründung und von Gesprächen mit Vertretern der Gewerbeämter. mehr

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Sachkundeprüfung

Zweck der Sachkundeprüfung ist es, gegenüber den zuständigen Vollzugsbehörden den Nachweis zu erbringen, dass die in diesen Bereichen tätigen Personen Kenntnisse über die für die Ausübung dieser Tätigkeiten notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnisse sowie deren praktische Anwendung in einem Umfang erworben haben, die ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung dieser Bewachungsaufgaben ermöglichen.  mehr

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Unterrichtungsverfahren

Die Ausübung eines Bewachungsgewerbes ist erlaubnispflichtig. Voraussetzung dafür ist u. a., dass die in einem Unternehmen tätigen Personen durch eine Bescheinigung einer Industrie- und Handelskammer nachweisen, dass sie über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnisse sowie deren praktischer Anwendung unterrichtet wurden und mit ihnen vertraut sind. mehr

DOKUMENT-NR. 210

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