Downloads
-
Fachkraft für Arbeitssicherheit
(PDF, 115 KB) (Dokument-Nr.: 3239)
Externe Links
-
Arbeitssicherheit (Link: http://www.arbeitssicherheit.de)
Sie befinden sich hier: Startseite > Innovation und Umwelt > Betriebliche Sicherheit | Katastrophenschutz > Arbeitsschutz | Arbeitssicherheit
Pflichten der Unternehmen
Pflichten im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit hängen von der Betriebsart, der Zahl der Beschäftigten, der Zusammensetzung der Arbeitnehmerschaft und von der Betriebsorganisation ab. Zu beachten ist, dass jede Berufsgenossenschaft eigene Vorschriften erlässt, die die spezifischen Bedingungen der jeweiligen Branche berücksichtigen.
Folgende Pflichten hängen in erster Linie von der Anzahl der im Unternehmen Beschäftigten ab:
| Beschäftigtenzahl | Pflicht |
| Ab 1 Beschäftigten |
|
| Ab 11 Beschäftigten |
|
| Ab 20 Beschäftigten |
|
Des Weiteren müssen unter bestimmten Umständen weitere Betriebsbeauftragte bestellt werden (siehe IHK-Infoblatt „Betriebsbeauftragte für Umweltschutz“).
Dies können z. B. sein:
© IHK Halle-Dessau
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
© IHK Halle-Dessau
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.