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INNOVATION UND UMWELT

Arbeitsschutz | Arbeitssicherheit

Pflichten der Unternehmen

Pflichten im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit hängen von der Betriebsart, der Zahl der Beschäftigten, der Zusammensetzung der Arbeitnehmerschaft und von der Betriebsorganisation ab. Zu beachten ist, dass jede Berufsgenossenschaft eigene Vorschriften erlässt, die die spezifischen Bedingungen der jeweiligen Branche berücksichtigen.
Folgende Pflichten hängen in erster Linie von der Anzahl der im Unternehmen Beschäftigten ab:

BeschäftigtenzahlPflicht
Ab 1 Beschäftigten
  • Pflichtversicherung bei der Berufsgenossenschaft (abhängig von der
    jeweiligen BG, teilweise besteht die Pflicht auch schon ohne Beschäftigte)
  • Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und eines Betriebsarztes
    (lediglich regelmäßige Grundbetreuung und anlassbezogene Betreuung)
Ab 11 Beschäftigten
  • Bestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und eines Betriebsarztes
    (zu jährlichen Mindesteinsatzzeiten nach BGV A2)
Ab 20 Beschäftigten
  • Bildung eines Arbeitsschutzausschusses
  • Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten


Des Weiteren müssen unter bestimmten Umständen weitere Betriebsbeauftragte bestellt werden (siehe IHK-Infoblatt „Betriebsbeauftragte für Umweltschutz“).

Dies können z. B. sein:

  • Betriebsbeauftragter für Abfall
  • Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz
  • Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz
  • Störfallbeauftragter
Seite 1: Pflichten

DOKUMENT-NR. 1724

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