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INNOVATION UND UMWELT

Gewerbliche Schutzrechte

INNOVATION UND UMWELT

Patente und Gebrauchsmuster

Sowohl Patente als auch Gebrauchsmuster schützen den Inhaber vor der Nachahmung seiner technischen Erfindungen. Zwischen den beiden Schutzrechten gibt es allerdings einige wesentliche Unterschiede, welche im Folgenden näher erläutert werden. mehr

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Marken- und Designschutz

Jeder kennt sie: Namen wie "Steiff", "Märklin" oder "fischerdübel". Und jeder hat damit sofort genaue Vorstellungen der Produkte und Merkmale, die er mit diesem Namen in Verbindung bringt. Zum Schutz vor Nachahmern gibt es dafür den Marken- und Geschmacksmusterschutz. Außerdem werden bei der Festlegung von Firmen-, Handels- oder Produktnamen häufig urheber- oder markenrechtliche Aspekte ignoriert, was zu schweren Verlusten im Verlaufe der weiteren Geschäftstätigkeit führen kann. Recherchen in entsprechenden Datenbanken helfen Unternehmen, sich mit starken Marken auf internationalen Märkten zu behaupten. mehr

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Lizenzen

Allein die Tatsache, dass für eine Erfindung ein Patent erteilt wurde, sagt leider rein gar nichts über die Marktfähigkeit und damit über erzielbare Einnahmen aus der Erfindung. Neben der eigenen Nutzung wird in vielen Fällen wohl eine Lizenzvergabe oder der komplette Verkauf des Schutzrechtes angestrebt werden. Dabei ist eines ganz sicher: Von selbst kommen Lizenzeinnahmen so gut wie nie zustande. Wer die Früchte seiner Erfindung ernten will, muss diese aktiv vermarkten. mehr

DOKUMENT-NR. 1612

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