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BESCHEINIGUNGEN

Carnet A.T.A.

Im internationalen Marketing und Wettbewerb spielen Produktpräsentationen und Service eine große Rolle. Vor diesem Hintergrund besteht häufig die Notwendigkeit, Waren zeitweise für bestimmte Zwecke auszuführen, um sie in anderen Ländern vorübergehend zu verwenden. Zur Vereinfachung der damit verbundenen Zollformalitäten kann das Zollpassierscheinheft Carnet A.T.A. genutzt werden.

Es ist anwendbar für die vorübergehende Verwendung von:
- Messe- und Ausstellungsgut
- Warenmustern
- Berufsausrüstung

Dem Carnet-Verfahren sind zur Zeit 71 Staaten beigetreten, allerdings ist der Anwendungsbereich nicht in allen Ländern einheitlich. Bitte nutzen Sie das Beratungsangebot Ihrer IHK.