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BESCHEINIGUNGEN

Formulare für den Außenwirtschaftsverkehr

Importeure, Exporteure, Transithändler, Spediteure und andere Dienstleister, die im internationalen Warenverkehr tätig sind, müssen, abhängig von ihrer Rolle in der internationalen Lieferkette, unterschiedliche Zollformalitäten erfüllen und eine Vielzahl von gesetzlichen Vorschriften beachten.

Die Abwicklung der Einfuhr-, Ausfuhr- und Transitformalitäten setzt die Kenntnis unterschiedlicher Formulare voraus und wirft folgende Fragen auf:

  • Ist für mein Vorhaben ein bestimmtes (amtliches) Formular vorgeschrieben?
  • Wo bekomme ich das Formular?
  • Wie wird das Formular ausgefüllt? Gibt es hierzu ein Merkblatt?
  • Oder kann es elektronisch bearbeitet werden?

Beispiele:

  • Ursprungszeugnis
  • Carnet A.T.A.
  • Warenverkehrsbescheinigung (EUR.1, EUR-MED, A.TR.)
  • Überwachungsdokument
  • CMR-Frachtbrief

Zahlreiche Zollformulare können im  Formularcenter der deutschen Zollverwaltung heruntergeladen werden. Formulare, die im Rahmen der Ausfuhrkontrolle erforderlich sind, sind auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu finden.

Zollformulare (auch amtliche Vordrucke) für den Import und Export erhalten Sie bei Fachverlagen für den Außenhandel sowie bei Ihrer IHK.

Ehemaliges Merkblatt zum Einheitspapier

Das Merkblatt zum Einheitspapier wurde neu gefasst und umbenannt in "Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen". Es ist ab dem 1. Januar 2012 anzuwenden.