- Telefon: 0345 2126-282
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Zahlreiche Länder verlangen bei der Einfuhrabfertigung von Warensendungen die Vorlage von Ursprungszeugnissen und weiteren Handelsdokumenten, die durch eine Industrie- und Handelskammer bescheinigt wurden sind. Oftmals ist zusätzlich noch eine konsularische Legalisierung vorgeschrieben.
Insbesondere bei folgenden Dokumenten wird häufig eine Bescheinigung der IHK verlangt:
- Ursprungszeugnis
- Handelsrechnung
- Einladungsschreiben für Visazwecke (Einladung von ausländischen Geschäftsreisenden oder Visabeantragung für deutsche Mitarbeiter)
- Packlisten
- Inspektionszertifikat
Sonstige Bescheinigungen:
- Mitgliedsbestätigung
- EU-Bescheinigung
© IHK Halle-Dessau
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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