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BESCHEINIGUNGEN

Ursprungszeugnis

Das Ursprungszeugnis ist der Nachweis des handelspolitischen/nicht präferenziellen Ursprungs einer Ware. Eine Ware ist Ursprungsware des Landes, in dem sie vollständig gewonnen oder ausreichend be- oder verarbeitet wurde (Zollkodex Art. 24). Unternehmen beantragen die Ausstellung eines Ursprungszeugnisses bei der IHK, wenn die Zollbehörde des Importlandes oder der Kunde dies lt. Akkreditiv bzw. Kaufvertragsbedingungen ausdrücklich vorschreibt. Nähere Infos siehe Merkblatt.

INTERNATIONAL

Elektronisches Ursprungszeugnis

IHK-Dienstleistung: Ursprungszeugnisse können auch elektronisch beantragt werden.  mehr