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SACHSEN-ANHALT

Beratungshilfeprogramm des Landes Sachsen-Anhalt

Das Land Sachsen-Anhalt fördert im Rahmen seines Beratungshilfeprogrammes für KMU spezifische Beratungsleistungen der Unternehmensführung, so auch für die Markteinstiegsberatung in der Außenwirtschaft. Träger des Beratungshilfeprogrammes ist die Investitionsbank Sachen-Anhalt.


Die Förderung im Rahmen des Beratungshilfeprogrammes im Kurzüberblick:

Antragsberechtigt:
KMU des produzierenden Gewerbes, des Handwerks und Dienstleister, Freiberufler. Die Unternehmen müssen länger als fünf Jahre wirtschaftlich tätig sein.

Förderung:
Spezifische Beratungsleistungen (z. B.: Entwickeln von Unternehmens- und Marketingstrategien, Aufspüren von Innovations- und Rationalisierungspotentialen)
Zuschuss bis zu 50 % des Beraterhonorars, max. 600 Euro netto/Tagewerk (TW), max. 12 TW, in Ausnahmefällen bis zu 20 TW.

Bitte beachten Sie:
Für die erfolgreiche Antragstellung ist eine Stellungnahme der IHK Halle-Dessau notwendig. Setzen Sie sich deshalb parallel zur Investitionsbank auch mit uns in Verbindung.


Aktuelle Richtlinien, Antragsformulare, Merkblätter und Ansprechpartner stehen Ihnen als Download im rechten Navigationsmenü zur Verfügung. Gern beraten wir Sie und helfen Ihnen beim Ausfüllen der Anträge.

DOKUMENT-NR. 1410

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