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BUND

Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen sowie freiberuflich Tätige

Der Bund fördert mit dem Ziel der Steigerung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen sowie Angehörigen der Freien Berufe die Inanspruchnahme von Beratungen. Durch einen Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung soll der mittelständischen Wirtschaft ein Anreiz gegeben werden, die Kenntnisse und Erfahrungen von Experten in Anspruch zu nehmen und für das Unternehmen nutzbar zu machen, um so erfolgreicher am Markt bestehen zu können.


Gegenstand der Förderung

  1. Allgemeine betriebswirtschaftliche Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
  2. Spezielle Beratung zu Technologie- und Innovation, Außenwirtschaft,  Kooperation, Mitarbeiterbeteiligung, Arbeitsschutz sowie zur Fachkräftesicherung, zur Übergabe von Unternehmen und zum Aufbau unternehmensinterner Schutzsysteme gegen Wirtschaftskriminalität.
  3. Besondere Beratungen zu Umweltschutz, für Unternehmerinnen oder Migranten/-innen zur Unternehmesführung, zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Integration von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Migrationshintergrund in den Betrieb.

Antragsberechtigte

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe, die mindestens ein Jahr am Markt bestehen und

  1. weniger als 250 Personen beschäftigen,
  2. einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben,
  3. sich nicht zu 25 Prozent oder mehr ihres Kapitals oder ihrer Stimmrechte im Besitz eines oder mehrerer Unternehmen befinden.

Diese Schwellenwerte beziehen sich auf den letzten durchgeführten Jahreabschluss. Als Berechnungsgrundlage werden hierbei die letzten beiden Geschäftsjahre herangezogen. Bei der Angabe der Mitarbeiter entscheidet grundsätzlich die während des Jahres beschäftigten Vollzeitarbeitnehmer.Bestehen Unternehmensverflechtungen (in Form von verbundenen Unternehmen, bei  Beteiligungen von über 25 % des antragstellenden Unternehmens an anderen Unternehmen bzw. anderer Unternehmen an dem antragstellenden Unternehmen) müssen die hier beschäftigten Mitarbeiter bzw. erzielten Jahresumsätze kumuliert werden. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der EU-KMU Definition unter „Weiterführende Dokumente“

Art und Höhe der Förderung

Zuschüsse zu den vom Unternehmensberater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Höchstzuschuss in den alten Bundesländern (einschließlich Berlin) 50 % maximal 1.500 Euro, in den neuen Bundesländern einschließlich des Regierungsbezirks Lüneburg 75 % maximal 1.500 Euro.

Bei allgemeinen Beratungen, speziellen und besonderen Beratungen hat jedes Unternehmen ein Beratungskontingent von jeweils insgesamt 3.000 Euro im Rahmen der Laufzeit der Richtlinien (1.1.2012 bis 31.12.2014). Die Zuwendungen werden als „De-minimis“-Beihilfen gewährt.

Informationsmaterial steht Ihnen rechts zum Download zur Verfügung. Weitere Informationen erhalten Sie beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA; siehe Link in der rechten Spalte).

DOKUMENT-NR. 4982

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