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GEWERBERECHT

Ausländerrecht

Bei der Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter müssen Unternehmer eine Vielzahl von Regeln beachten. Je nach Herkunft des Ausländers gelten unterschiedliche Bestimmungen. Jüngste Änderungen ergaben sich durch die Arbeitnehmerfreizügigkeit zum 1. Mai 2011 für die neuen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Bulgarien und Rumänien. Bulgarische und rumänische Unionsbürger dagegen können sich erst nach einer Übergangszeit, die bis zum 31.12.2013 andauert, auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit berufen. Während dieser Zeit dürfen Arbeitnehmer aus diesen beiden Mitgliedstaaten eine Beschäftigung nur mit einer Arbeitsgenehmigung der Bundesagentur für Arbeit ausüben. Über den nebenstehenden Link gelangen Sie zu der Broschüre der Bundesagentur für Arbeit, die Informationen zum Arbeitsgenehmigungsverfahren enthält.

Daneben hat die Bundesregierung am 07.12.2011 einen Gesetzentwurf zur Zuwanderung für Hochqualifizierte, der neben den Vorgaben der europäischen Hochqualifizierten- Richtlinie zur sog. "Blaue Karte EU" ("Blue Card EU") Regelungen zur weiteren Erleichterungen zur Fachkräftemigration enthält, beschlossen. Weitere Informationen finden Sie nachfolgend zusammengestellt.

Für die selbständige Tätigkeit von Ausländern aus Drittstaaten gelten wiederum andere Grundsätze und Voraussetzungen.

AUSLÄNDERRECHT

Neuer Gesetzentwurf zur Zuwanderung für Hochqualifizierte

Mit dem neuen Gesetzentwurf der Bundesregierung soll die Zuwanderung für Hochqualifizierte, insbesondere durch die Einführung der sog. "Blaue Karte EU" ("Blue Card EU"), erleichtert werden.   mehr

AUSLÄNDERRECHT

Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter

Welche rechtlichen Aspekte gilt es bei der Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter zu beachten? Dieser Artikel soll darüber Aufschluss geben.  mehr

AUSLÄNDERRECHT

Selbstständige Tätigkeit durch Ausländer

Wenn Ausländer sich in Deutschland niederlassen oder hier Dienste anbieten möchten, sind je nach Herkunftsland besondere Regeln zu beachten. mehr

DOKUMENT-NR. 5662

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