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VERSICHERUNGSVERMITTLERRECHT

Sachkundeprüfung

Seit dem 22. Mai 2007 setzt die gewerblichen Versicherungsvermittlung oder -beratung grundsätzlich eine Erlaubnis- und Registrierung voraus. Zuständige Behörde ist die IHK. Die Erlaubnis wird u. a. dann erteilt, wenn der Vermittler oder Berater durch das Ablegen einer Sachkundeprüfung vor der IHK die erforderlichen Kenntnisse - insbesondere zu den rechtlichen und fachlichen Grundlagen der Vermittlung - nachgewiesen hat.

DOKUMENT-NR. 3001

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