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Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen
(PDF, 174 KB) (Dokument-Nr.: 3778) -
Kaufmännische Handelsgeschaefte
(PDF, 70 KB) (Dokument-Nr.: 3776)
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Handelsrecht ist das Sonderrecht des Kaufmanns. Es ist jedoch stets im Zusammenhang mit dem Bürgerlichen Recht zu betrachten. Die zentrale Rechtsvorschrift ist das Handelsgesetzbuch, aber auch einige Nebengesetze sind maßgeblich. Die IHK erteilt Auskünfte u. a. zu den kaufmännischen Handelsgeschäften, zu vertragsrechtlichen Besonderheiten, zu allgemeinen Geschäftsbedingungen, zum Handelsvertreterrecht, zum Firmenrecht und anderen Fragen im Zusammenhang mit Eintragungen in das Handelsregister. Bezüglich der Handelsregistereintragungen gibt die IHK gutachterliche Stellungnahmen gegenüber dem Amtsgericht ab.
Das Gesellschaftsrecht umfasst alle Rechtsnormen, die für Personenvereinigungen des Privatrechts gelten, welche sich durch Rechtsgeschäft zusammengeschlossen haben, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen. Das betrifft also insbesondere die Rechtsnormen mit Bezug auf die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, auch kurz als GbR bezeichnet, die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG), die stille Gesellschaft, die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Aktiengesellschaft (AG), die eingetragene Genossenschaft (e.G.) u. a. Die Rechtsgrundlagen finden sich z.B. im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Handelsgesetzbuch, im GmbH-Gesetz, im Aktiengesetz und im Genossenschaftsgesetz.
© IHK Halle-Dessau
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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