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RECHT UND FAIR PLAY

Sachverständigenwesen I außergerichtliche Streitbeilegung

IHK bestellt und vereidigt Sachverständige  

Die IHK Halle-Dessau ist gemäß § 36 GewO und ergänzender landesrechtlicher Vorschriften für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen in wirtschaftlichen und technischen Bereichen zuständig. Dazu führt die IHK ein Verzeichnis der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen und benennt Sachverständige auf Anfrage.  

Es muss nicht immer das staatliche Gericht sein

Kaufleute kennen das: Der Kunde zahlt nicht, der Auftraggeber macht Qualitätsmängel geltend, die Lieferung kommt zu spät und man kann miteinander einfach keine Klärung herbeiführen. Schon findet man sich vor Gericht wieder!? Letzteres zumindest muss nicht zwingend die Folge sein auch wenn sich Rechtsstreite nicht immer vermeiden lassen. Für maßgeschneiderte Konfliktlösungen gibt es interessante Alternativen.

Häufig sind im konkreten Fall andere Möglichkeiten besser geeignet, den Konflikt zu beenden. In der außergerichtlichen Streitbeilegung gibt es verschiedene Instrumente, von denen vor allem das Schiedsverfahren, die Schlichtung und die Mediation inzwischen allgemein bekannt sind. Ihnen allen ist gemein, dass sie in erster Linie auf eine Einigung der Parteien und nicht auf eine Streitentscheidung durch einen Dritten angelegt sind. Sie ermöglichen so in besonderer Weise die Berücksichtigung der Parteiinteressen, sind praxisnah und pragmatisch. Auch ein Schiedsgutachten kann sachgerecht und zielgerichtet zur Lösung führen.  

Die Parteien haben es durch eine entsprechende Vereinbarung – möglichst schon im Zusammenhang mit dem abzuschließenden Vertrag – in der Hand, wie im Falle eines eventuellen Streites vorgegangen werden soll. Kaufleuten ist häufig auch nicht nur an der juristischen Klärung eines Streitfalles an sich gelegen, sondern auch daran, die Geschäftsbeziehung dadurch nicht nachhaltig zu stören. Außergerichtliche Wege der Streitbeilegung bieten dafür in der Regel die bessere Basis, als eine Auseinandersetzung und Verurteilung vor einem staatlichen Gericht.

SACHVERSTÄNDIGENWESEN I AUSSERGERICHTLICHE STREITBEILEGUNG

Aktuelles

SACHVERSTÄNDIGENWESEN

Sachverständigenverzeichnis

Sachverständigenverzeichnis der öffentlich bestellten und verei­digten Sachverständigen mehr

AUSSERGERICHTLICHE STREITBEILEGUNG

Mediation

Die Mediation ist ein außergerichtliches Verfahren, das zunehmend an Bedeutung gewinnt. Die Konfliktparteien bestellen dabei einen neutralen Dritten als Mediator, unter dessen Vermittlung eine maßgeschneiderte, konstruktive Lösung eines Problems gefunden werden soll. mehr

AUSSERGERICHTLICHE STREITBEILEGUNG

Schlichtung

Schlichtungsverfahren bieten die Möglichkeit, unter Hinzuziehung eines unparteiischen Dritten, des Schlichters, schnell und unbürokratisch zu einer sachgerechten Lösung des Konfliktes zu kommen.  mehr

AUSSERGERICHTLICHE STREITBEILEGUNG

Schiedsgericht

DOKUMENT-NR. 1301

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