Downloads
-
Merkblatt Schiedsgutachten
(PDF, 69 KB) (Dokument-Nr.: 2969) -
Sachverständigenordnung
(PDF, 105 KB) (Dokument-Nr.: 2971) -
Merkblatt öffentliche Bestellung
(PDF, 92 KB) (Dokument-Nr.: 2968)
Sie befinden sich hier: Startseite > Recht und Fair Play > Sachverständigenwesen I außergerichtliche Streitbeilegung
IHK bestellt und vereidigt Sachverständige
Die IHK Halle-Dessau ist gemäß § 36 GewO und ergänzender landesrechtlicher Vorschriften für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen in wirtschaftlichen und technischen Bereichen zuständig. Dazu führt die IHK ein Verzeichnis der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen und benennt Sachverständige auf Anfrage.
Es muss nicht immer das staatliche Gericht sein
Kaufleute kennen das: Der Kunde zahlt nicht, der Auftraggeber macht Qualitätsmängel geltend, die Lieferung kommt zu spät und man kann miteinander einfach keine Klärung herbeiführen. Schon findet man sich vor Gericht wieder!? Letzteres zumindest muss nicht zwingend die Folge sein auch wenn sich Rechtsstreite nicht immer vermeiden lassen. Für maßgeschneiderte Konfliktlösungen gibt es interessante Alternativen.
Häufig sind im konkreten Fall andere Möglichkeiten besser geeignet, den Konflikt zu beenden. In der außergerichtlichen Streitbeilegung gibt es verschiedene Instrumente, von denen vor allem das Schiedsverfahren, die Schlichtung und die Mediation inzwischen allgemein bekannt sind. Ihnen allen ist gemein, dass sie in erster Linie auf eine Einigung der Parteien und nicht auf eine Streitentscheidung durch einen Dritten angelegt sind. Sie ermöglichen so in besonderer Weise die Berücksichtigung der Parteiinteressen, sind praxisnah und pragmatisch. Auch ein Schiedsgutachten kann sachgerecht und zielgerichtet zur Lösung führen.
Die Parteien haben es durch eine entsprechende Vereinbarung – möglichst schon im Zusammenhang mit dem abzuschließenden Vertrag – in der Hand, wie im Falle eines eventuellen Streites vorgegangen werden soll. Kaufleuten ist häufig auch nicht nur an der juristischen Klärung eines Streitfalles an sich gelegen, sondern auch daran, die Geschäftsbeziehung dadurch nicht nachhaltig zu stören. Außergerichtliche Wege der Streitbeilegung bieten dafür in der Regel die bessere Basis, als eine Auseinandersetzung und Verurteilung vor einem staatlichen Gericht.
© IHK Halle-Dessau
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
© IHK Halle-Dessau
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.