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SACHVERSTÄNDIGENWESEN

Öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger

ÖFFENTLICHE BESTELLUNG UND VEREIDIGUNG ALS SACHVERSTÄNDIGER

Sachverständigenausschuss

Der Sachverständigenausschuss ist ein Beratungsgremium, mit Vertretern aus Bereichen und Branchen besetzt, die enge Beziehungen zum Sachverständigenwesen haben. Ihm gehören Vertreter der Wirtschaft, Justiz und selbst öffentlich bestellte Sachverständige an. mehr

ÖFFENTLICHE BESTELLUNG UND VEREIDIGUNG ALS SACHVERSTÄNDIGER

Rechtsgrundlagen und Richtlinien

ÖFFENTLICHE BESTELLUNG UND VEREIDIGUNG ALS SACHVERSTÄNDIGER

Bestellungsvoraussetzungen

Für die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger überprüft die IHK zuerst, ob das beantragte Sachgebiet bestellungsfähig ist, also ob ein Bedarf an Sachverständigenleistungen auf dem Gebiet besteht (abstrakte Bedürfnisprüfung).  mehr

DOKUMENT-NR. 2424

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