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AUSSERGERICHTLICHE STREITBEILEGUNG

Mediation

Die Mediation ist ein außergerichtliches Verfahren, das zunehmend an Bedeutung gewinnt. Die Konfliktparteien bestellen dabei einen neutralen Dritten als Mediator, unter dessen Vermittlung eine maßgeschneiderte, konstruktive Lösung eines Problems gefunden werden soll.

Im Verfahren lösen die Parteien ihren Konflikt  selbstverantwortlich und selbstbestimmt. Der Mediator unterstützt die sie dabei, die Auseinandersetzung sachlich zu führen, die gemeinsamen Interessen zu identifizieren und im Ergebnis eine Streitbeilegung herbeizuführen. Die Mediation versucht, über die juristische Lösung des in der Vergangenheit entstandenen Konfliktes hinaus eine dauerhafte, sachnahe Lösung herbeizuführen. Grundlage für die Einleitung eines Mediationsverfahrens ist eine entsprechende Vereinbarung zwischen den Parteien.

Was bringt die Mediation?

I. Einführung

Mediation ist in aller Munde, doch es ist vielen nicht so richtig bewusst, in welchen Situationen ein Mediationsverfahren tatsächlich Erfolg versprechend zur Anwendung kommen kann. Dabei entstehen der Mediation zugängliche Streitigkeiten alltäglich sowohl im privaten wie auch im beruflichen Umfeld. Hierzu gehören ebenso Konflikte zwischen Wirtschaftsunternehmen wie auch solche innerhalb von Unternehmen. Gleiches gilt für Konflikte im Verhältnis zwischen Unternehmen und Verwaltung.

II. Definition und Zielsetzung

Mediation ist die Vermittlung mittels eines ausgebildeten und neutralen Dritten mit dem Ziel, die zerstrittenen Parteien in Kommunikation zu bringen. Die Wiederaufnahme der Kommunikation soll ihnen die Möglichkeit geben zu verstehen, wie sie den Konflikt sehen, was sie voneinander wünschen und welche Lösungsmöglichkeiten ihnen offen stehen. Eine Mediation ist zeitlich begrenzt und auf einen Konflikt bezogen. Der Mediator unterstützt die Konfliktparteien dabei, sich selbst in die Lage zu versetzen, eigene – und damit tragfähige – Lösungen zu erarbeiten.

Die Mediation kann jedoch nur dann zu einer tragfähigen Lösung führen, wenn die Parteien an einer sachlichen Einigung interessiert sind und nicht in erster Linie eine allgemeine Klärung der Rechtslage anstreben.

Ziel des Mediationsverfahrens ist der Abschluss einer schriftlichen verbindlichen Vereinbarung. 

Seite 1: Einführung und Definition

AUSSERGERICHTLICHE STREITBEILEGUNG

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Die Mediation ist ein außergerichtliches Verfahren, das zunehmend an Bedeutung gewinnt. Die Konfliktparteien bestellen dabei einen neutralen Dritten als Mediator, unter dessen Vermittlung eine maßgeschneiderte, konstruktive Lösung eines Problems gefunden werden soll. mehr

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