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STEUERRECHT

Finanzverwaltung

FINANZVERWALTUNG

Die E-Bilanz kommt - es gibt viel zu tun

Bilanzierende Unternehmen sind verpflichtet für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen, ihre Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Rechtsgrundlage hierfür ist § 5b EstG, der mit dem Steuerbürokratieabbaugesetz vom 20.12.2008 eingefügt worden ist. Das klingt zunächst erfreulich nach schnelleren, einfacheren Prozessabläufen und weniger bürokratischem Aufwand.   mehr

FINANZVERWALTUNG

BMF veröffentlicht Bericht zur Pilotphase E-Bilanz

Am 04.08.2011 veröffentlichte das Bundesfinanzministerium den Bericht zur Pilotphase zur E-Bilanz. Als Ergebnis wurden in der Kerntaxonomie 13 Mussfelder gestrichen sowie 30 Auffangpositionen und 54 fakultative Positionen eingefügt. Im ersten Halbjahr 2011 fand die Pilotphase zur sog. E-Bilanz (§ 5b EStG) statt. Unternehmen konnten im Zuge dessen freiwillig die Übermittlung der Daten des Jahresabschlusses an die Finanzämter vornehmen. mehr

FINANZVERWALTUNG

Gewusst - strafbefreiende Strafanzeige

Ein Steuerpflichtiger hat gem. § 90 Abs. 1 AO alle für die Besteuerung erheblichen Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß offen zu legen, damit die Finanzverwaltung die Besteuerung im richtigen Umfang und in der richtigen Höhe vornehmen kann. mehr

FINANZVERWALTUNG

Durchsuchung bei der GmbH - Wenn die Steuerfahndung vor der Tür steht

Viele Geschäftsführer sind sich sicher: Das von ihnen geleitete Unternehmen wird niemals durchsucht werden, weil niemand sich etwas zu Schulden kommen lässt und der Betrieb „sauber“ arbeitet. Doch niemand, der nicht ständig allein arbeitet, kann sicher sein, dass Mitarbeiter sich nicht doch strafrechtlich relevant verhalten. mehr

KAUFMANNSRECHT

Aufbewahrungsfristen beachten - der Fiskus zählt mit

Trotz Computer und der Zunahme papierloser Kommunikation ist man immer wieder erstaunt, welche Mengen von Belegen, Rechnungen, Korrespondenz und sonstigen Aufzeichnungen sich sowohl im geschäftlichen als auch im privaten Bereich ansammeln. mehr

STEUERRECHT

Aufbewahrungsfristen beachten – der Fiskus zählt mit

Trotz Computer und der Zunahme papierloser Kommunikation ist man immer wieder erstaunt, welche Mengen von Belegen, Rechnungen, Korrespondenz und sonstigen Aufzeichnungen sich sowohl im geschäftlichen als auch im privaten Bereich ansammeln. Einmal so richtig „Ausmisten“ – ein Bedürfnis, das viele angesichts der sich türmenden Ordner und Papierstapel gelegentlich haben dürften. Aber Vorsicht – einfach entsorgen geht nicht, denn da hat u. a. der Fiskus ein Wörtchen mitzureden.   mehr

DOKUMENT-NR. 2430

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