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Geschäfts- und Verfahrensordnung
(PDF, 33 KB) (Dokument-Nr.: 2783)
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Einigungsstelle zur Beilegung wettbewerbsrechtlicher Streitigkeiten
Die Einigungsstelle ist ein ehrenamtlich arbeitendes Gremium bei der IHK, dessen Ziel die gütliche Beilegung ausschließlich wettbewerbsrechtlicher Streitigkeiten ist. Sie wird nur auf Antrag tätig. Die Einigungsstelle verhandelt mit einem Juristen als Vorsitzenden und zwei (i.d.R) Gewerbetreibenden als Beisitzer. Durch die Kombination von juristischem Fachwissen und kaufmännischer Praxiserfahrung sowie die lebensnahe, unkomplizierte Verhandlungsführung ist eine Beilegung des Konflikts oft eher zu erreichen als in formellen und kostenträchtigen Gerichtsverfahren. Der Vorsitzende wird für die Dauer von zwei Jahren gewählt; die Liste der Beisitzer wird für jedes Kalenderjahr neu aufgestellt. Für das Verfahren vor der Einigungsstelle werden keine Gebühren erhoben. Die IHK kann die Erstattung ihrer Auslagen für die Entschädigung von Vorsitzendem und Beisitzern, ggf. auch von Zeugen und Sachverständigen verlangen.
Rechtsgrundlagen sind § 15 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und die sachsen-anhaltinischeVerordnung über Einigungsstellen zur Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten vom 21. Januar 1992 zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.11.2005 (GVBl. Sachsen-Anhalt Nr. 4/1992).
Vorsitzende
Carmen Peuker, Rechtsanwältin
Dr. Uwe Richter, Rechtsanwalt
Beisitzer
Gewerbetreibende der verschiedenen Branchen
© IHK Halle-Dessau
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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