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STANDORTPOLITIK
Raumordnung
Im Rahmen der Raumordnung werden die verschiedenen Nutzungsansprüche an den zur Verfügung stehenden Raum planerisch geordnet. Praktisch ergeben sich somit räumlich aufgeteilte Nutzungsdifferenzierungen, z. B: für Gewerbestandorte, Wohngebiete, Infrastrukturtrassen etc. Die auf der großräumigen Ebene der Landes- und Regionalplanung definierten Vorstellungen werden von den Kommunen im Rahmen der Bauleitplanung konkret vor Ort untersetzt. Die IHK Halle-Dessau wird bei entsprechenden Verfahren als Träger öffentlicher Belange beteiligt und setzt sich für die Berücksichtigung wirtschaftlicher Interessen ein. Dabei gilt als Leitmotiv: Jedes Unternehmen benötigt gesicherte Standortvoraussetzungen.
DOKUMENT-NR. 1522
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