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STANDORTPOLITIK

Bauleitplanung

Die Gemeinden müssen im Rahmen der Bauleitplanung die Ziele der Raumordnung sowie Landes- und Regionalplanung sowie Fachplanungen, beispielsweise Landschaftspläne, berücksichtigen.

Zur Umsetzung ihrer Planungsvorstellungen stehen ihnen die Instrumente
• Flächennutzungsplan und
• Bebauungsplan
zur Verfügung.

Der Flächennutzungsplan einer Gemeinde wird auch als vorbereitende Bauleitplanung bezeichnet und dient als Grundmuster für Bebauungspläne. Er gibt in grober Form die Grundzüge der städtebaulichen Planung vor und teilt das Gemeindegebiet meist in folgende Flächenkategorien ein: Wohnbauflächen (W), gemischte Bauflächen (M), gewerbliche Bauflächen (G) oder Sonderbauflächen (SO).

DOKUMENT-NR. 2769

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