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STANDORTPOLITIK

Bauordnungsrecht

Im Gegensatz zum Bauplanungsrecht, welches die Art und das Ausmaß der baulichen Nutzung auf einem Grundstück regelt, bestimmt das Bauordnungsrecht die Anforderungen an ein Bauvorhaben. Die Anforderungen gliedern sich an Anforderungen an das Grundstück an sich (Erschließung) sowie Anforderungen an die darauf befindliche oder zu errichtende Bebauung. Hierzu zählen Abstandsflächen, Anforderungen an gesundes Wohnen (Beleuchtung, Raumhöhen, Schall- und Wärmeschutz), Feuerwiderstandsklassen, Standsicherheitsnachweise oder Rettungswege.

Neben diesen materiellen Anforderungen regelt die Bauordnung auch die Formalien des Bauordnungsrechtes, also den Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens, die Organisation der Bauaufsichtsbehörden und die Voraussetzungen für die Bauvorlageberechtigung.

DOKUMENT-NR. 2770

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