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ARBEITSMARKTPOLITIK

Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 25. Mai 2011 das "Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt" beschlossen. Gegenüber dem Referentenentwurf mit dem Titel "Leistungssteigerung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente", zu dem die IHK-Organisation Stellung genommen hatte, wurden einige Veränderungen vorgenommen. Unter anderem werden Einstiegsqualifizierungen (EQs) in unveränderter Form bis Ende des Jahres 2014 gefördert.

Am 14. Oktober hat der Bundesrat den Entwurf der Bundesregierung vorerst abgelehnt und an den Vermittlungsausschuss überwiesen. Insbesondere bei den Themen Gründungszuschuss für Arbeitslose, Einstiegsqualifizierung von Jugendlichen und Eingliederungszuschuss für Arbeitnehmer ab 50 Jahren gab es strittige Punkte. Der Vermittlungsausschuss kam am 22.11.2011 zu einem entsprechenden Ergebnis. Der Bundesrat stimmte am 25.11.2011 dem Gesetz zu und es wurde dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Die meisten Regelungen treten damit zum 1. April 2012 in Kraft.

DOKUMENT-NR. 2462

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