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www.bmas.de (Link: http://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/neues-jahr-2012.html;jsessionid=6BF6456979AF5164B3625B90C93F7DF9)
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Neu ab 01.04.2012: Aufgrund der aktuellen Herausforderungen des demografischen Wandels werden die Förderungsmöglichkeiten der beruflichen Weiterbildung weiterentwickelt. Die verschiedenen Regelungen werden zusammengefasst. Bei der Förderung der Weiterbildung von älteren Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen wird die Möglichkeit einer anteiligen Übernahme der Weiterbildungskosten durch die Bundesagentur für Arbeit eröffnet. Befristet auf drei Jahre wird diese Weiterbildungsförderung auch für Beschäftigte unter 45 Jahren ermöglicht. Der Arbeitgeber muss mindestens 50 Prozent der Kosten übernehmen.
© IHK Halle-Dessau
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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