. .
Illustration

EXISTENZGRÜNDUNG

Einstiegsgeld

Neu ab 01.04.2012: Die bisherige Regelung zu Darlehen/Zuschüssen für Selbständige im Leistungsbezug des SGB II (§ 16c SGB II) wird um die Möglichkeit ergänzt, gezielt Beratung und Kenntnisvermittlung zu fördern. Inbegriffen ist sowohl die Möglichkeit der Förderung von Coaching als auch der Begleitung bei der Unternehmensabwicklung (z.B. zur Vermeidung von Ver- oder Überschuldung).

DOKUMENT-NR. 4145

  • MEHR ZU DIESEM THEMA

  • IHK-SERVICE