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www.bmas.de (Link: http://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/neues-jahr-2012.html;jsessionid=6BF6456979AF5164B3625B90C93F7DF9)
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Neu ab 26.11.2011: Das Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex enthält u. a. wichtige arbeitsrechtliche Regelungen zum Schutz illegal beschäftigter Ausländer (§ 98a Aufenthaltsgesetz). Entsprechend den Vorgaben des Unionsrechts wird Ausländern, die von einem Arbeitgeber illegal beschäftigt wurden, künftig die Durchsetzung ihrer Vergütungsansprüche erleichtert. Dazu sind zwei widerlegbare Vermutungen geschaffen worden:
© IHK Halle-Dessau
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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