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STARTHILFE UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Öffentliches Auftragswesen

Das Auftragsvolumen von Bund, Ländern und Kommunen ist erheblich. Die benötigte Produktpalette ist breit gefächert und reicht von Bauleistungen über Dienstleistungen bis hin zu Investitionsgütern. Diese Vielfalt sichert letztlich auch für fast jedes Unternehmen eine Chance, sich mit seinen Produkten einzubringen. Zur Nutzung der Chancen ist es allerdings wichtig, die Verfahrensweisen zu kennen. Die Grundlagen sind die „VOB-Verdingungsordnung für Bauleistungen“, „VOF-Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen“ und „VOL–Verdingungsordnung für Leistungen–ausgenommen Bauleistungen". 

AUFTRAGSBERATUNGSSTELLE

Auftragsberatungsstelle

STARTHILFE UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Unbedenklichkeitsbescheinigungen

Staatliche bzw. öffentliche Institutionen und Einrichtungen dürfen Arbeiten im Auftrag Dritter, die auch von gewerblichen Unternehmen ausgeführt werden können nur ausführen, wenn die IHK eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt hat. mehr