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Börsen und Datenbanken (Dokument-Nr.: 898)
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Firmen- und Mitarbeiterjubiläen (Dokument-Nr.: 891)
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Verkauf von Messeausweisen (Dokument-Nr.: 3166)
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Elektronische Signatur (Dokument-Nr.: 3168)
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Mitteldeutsche Wirtschaft (Dokument-Nr.: 1046)
STARTHILFE UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG
Unbedenklichkeitsbescheinigungen
Staatliche bzw. öffentliche Institutionen und Einrichtungen dürfen Arbeiten im Auftrag Dritter, die auch von gewerblichen Unternehmen ausgeführt werden können nur ausführen, wenn die IHK eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt hat.
Gesetzliche Grundlagen hierfür sind die in den Richtlinien und Verordnungen der jeweiligen Institutionen (z. B. THW, Bundeswehr) festgelegten Regelungen.
Mit Vorschaltung von Genehmigungsinstanzen soll erreicht werden, dass privatwirtschaftliche Unternehmungen nicht in Konkurrenz zu staatlichen Institutionen treten müssen bzw. Wettbewerbsnachteile für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ausgeschlossen werden.
Somit bescheinigt die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau nach Prüfung des Einzelfalls, dass es aus Sicht der Wirtschaft unbedenklich ist, dass Institutionen wie z. B. die Bundeswehr oder das Technische Hilfswerk zivile Aufgaben übernehmen dürfen, weil keine gewerblichen Unternehmen zur Verfügung stehen, die diese Aufgaben übernehmen können.
DOKUMENT-NR. 2601
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IHK-SERVICE
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VERANSTALTUNGEN

